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AGBs.

Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Angebote und Vertragsabschlüsse von EDV-PARTNER auch in laufenden oder zukünftigen Geschäftsverbindungen.
  2. Die Angebote und Preislisten von EDV-PARTNER sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt einer mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung. Verbindlich sind nur individuell abgefaßte Angebote.
  3. Die Preise von EDV-PARTNER verstehen sich in Deutscher Mark, ab dem 1.1.2002 in Euro, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Fracht und Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die vorstehende Regelung gilt sowohl für Software als auch für Hardware.
  4. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet.

Lieferung

  1. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten. Durch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.
  2. Die Lieferung in Teilabschnitten ist zulässig. Wenn an der teilweisen Erfüllung des Vertrages für den Besteller kein Interesse besteht, kann dieser erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftgerechten Nachlieferungsfrist von vier Wochen den Rücktritt vom gesamten Vertrag erklären oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Erfüllungsort, Versand und Gefahrenübernahme

  1. Erfüllungsort für beide Teile ist D-46117 Oberhausen.
  2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware abgeholt oder der mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben ist. Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die Firma EDV-PARTNER nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrückliche Weisung gibt.
  3. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.

Zahlung

  1. Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Ware zu leisten. EDV-PARTNER behält sich vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorkasse durchzuführen.
  2. EDV-PARTNER ist berechtigt sowohl gegenüber Privatpersonen, als auch gegenüber Kaufleuten, vom Fälligkeitstag an Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sofern im Verkauf an einen Gewerbetreibenden der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung weitgehender Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
  3. Wird ein Auftrag in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, ist EDV-PARTNER berechtigt, die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei Zahlungsverzug kann die Lieferung bis zur Zahlung ausgesetzt werden.
  4. Diskontfähige Wechsel oder Schecks nimmt EDV-PARTNER nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen sind bei der Übergabe des Wechsels oder Schecks sofort bar zu bezahlen. Wechsel oder Schecks werden erst nach vorbehaltlosem Eingang des Nettoerlöses und nur in Höhe desselben gutgeschrieben.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Ist der Besteller ein Kaufmann, so steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht zu, ansonsten steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  1. Dem Verbraucher i.S. d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die Firma EDV-PARTNER Scheffler & Prinz GmbH.
  2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,-- Euro die Rücksendekosten.
  3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-Roms, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

  1. EDV-PARTNER behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei der sogenannten Scheck-/Wechseldeckung bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis die gegebenen Wechsel oder Schecks eingelöst sind.
  2. Gegenüber Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
  3. Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an EDV-PARTNER ab. Der Besteller hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
  4. Die Wiederveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang ist gestattet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages von EDV-PARTNER, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, an EDV-PARTNER ab. Bei Einstellung in ein Kontokorrent bezieht sich die Abtretung auf den Schlußsaldo. EDV-PARTNER nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von EDV-PARTNER, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich EDV-PARTNER, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. EDV-PARTNER kann verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  5. Soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller ohne Zustimmung von EDV-PARTNER Waren weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma EDV-PAARTNER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, welche Rechte von EDV-PARTNER in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Besteller darf insbesondere keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretungen der Forderungen an EDV-PARTNER zunichte machen oder beeinträchtigen.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EDV-PARTNER zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes im Auftrage von EDV-PARTNER liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder EDV-PARTNER dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  7. Die Eigentumsvorbehaltungsrechte gemäß den vorstehenden Bedingungen erlöschen, wenn die unter Ziffer 15 bzw. 16 angeführten Forderungen getilgt sind, im Kontokorrentverhältnis mit dem Saldoausgleich. Die abgetretenen Forderungen stehen dann dem Besteller zu.
  8. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist EDV-PARTNER auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigener Wahl verpflichtet.

Gewährleistung und Haftung

  1. Die von EDV-PARTNER gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern, oder eine offensichtliche Falschlieferung von Privatpersonen nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von vierzehn Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei EDV-PARTNER gerügt werden. Kaufleute haben die Rüge offensichtlicher Mängel unverzüglich mittels eingeschriebenen Brief abzuschicken. Nicht offensichtliche Mängel sind im kaufmännischen Verkehr innerhalb einer Ausschlussfrist von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei EDV-PARTNER zu rügen. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelrüge muß eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.
  2. EDV-PARTNER haftet nur für solche Fehler, die die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unerheblich mindern. Verschleißteile sowie Schäden, die auf unsachgemäße Installation oder Benutzung sowie von EDV-PARTNER nicht ausdrücklich genehmigte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen, sind von jeder Gewährleistung ausgenommen.
  3. Hardwareprodukte, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs Fehler aufweisen, für die EDV-PARTNER gemäß Ziffer 24 haftet, werden nach Wahl von EDV-PARTNER nachgebessert oder ausgetauscht. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatz-lieferungen nachweislich fehl, oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  4. Soweit erhebliche Programmfehler im Sinne von Ziffer 24 auftreten, werden diese von EDV-PARTNER durch Hinweise zur Beseitigung bzw. zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers oder durch Ersatzlieferung bzw. Installation einer verbesserten Softwareversion in angemessener Frist berichtigt. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nachweislich fehl, oder wird sie deshalb verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  5. EDV-PARTNER übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft, und daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Besteller und dessen eventuellen Kunden gewählten Kombinationen ausführbar sind, für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszwecks wird ebenfalls keine Gewähr übernommen.
  6. Ergibt sich bei der Prüfung einer im Rahmen der Mängelrüge erfolgten Rücksendung von Ware, daß die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, so ist EDV-PARTNER berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
  7. Gegenüber Kaufleuten haftet EDV-PARTNER nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Vertragspflichten bzw. Pflichten bei den Vertragsverhandlungen beruhen.
  8. Im kaufmännischen Verkehr übernimmt EDV-PARTNER keine Haftung für mittelbare oder Mängelfolgeschäden, die Haftungshöchstsumme ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
  9. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Firma EDV-PARTNER haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des ProdukthaftG beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet die Firma EDV-PARTNER nicht, es sei denn, daß sie den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  10. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren ab dem 1.1.2002 in 2 Jahren.
  11. Die Firma EDV-PARTNER ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutz zu verarbeiten.
  12. Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  13. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Einbeziehung in den Vertrag der Schriftform.

Gerichtsstand und Recht

  1. Ist der Besteller bzw. Vertragspartner ein Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO oder eine juristische Person öffentlichen Rechts, so wird für alle Rechts-streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung als Gerichtstand Oberhausen im Rheinland vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Firma EDV-PARTNER ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

  1. Sofern der Anwender ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, daß die Geschäftsbedingungen des Anwenders Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Anwenders nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung
  2. Dem Kunden ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Lieferanten bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

Stand: 11.12.2001